Recht
Der aktuelle politische Umgang mit der Institution des Bremer Staatsgerichtshof, sowie mit seinen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern, macht eine klare Positionierung der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft erforderlich.
Der Staatsgerichtshof ist ein gegenüber den anderen Verfassungsorganen der Freien Hansestadt Bremen selbständiger und unabhängiger Gerichtshof. Die richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs ist ein tragendes Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie eine fundamentale Voraussetzung für die Verwirklichung der rechtsstaatlichen Grundsätze der Gewaltenteilung und der Bindung der öffentlichen Gewalt an Gesetz und Recht. Wir verstehen es als eine der vornehmsten Aufgaben der Bremischen Bürgerschaft, und damit auch unserer Grünen Fraktion, diese Grundsätze zu achten und zu schützen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs müssen im Hinblick auf ihre Verfassungstreue über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sein. Mit seinen Verhaltensleitlinien legt der Staatsgerichtshof auch an sich selbst hohe Standards an. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass schwerwiegende Verfehlungen von Verfassungsrichter*innen Gegenstand medialer Berichterstattung und öffentlicher Diskussion sein können. Auch Rücktrittsforderungen können im Einzelfall legitim und angemessen sein. Die im politischen Diskurs geäußerte Kritik, insbesondere von Vertreter*innen der Legislative und Exekutive, sollte aber stets in Respekt vor der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs erfolgen und berücksichtigen, dass die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs sich aufgrund ihrer besonderen Funktion nur sehr eingeschränkt an der politischen Meinungsbildung beteiligen können.
Wir weisen darauf hin, dass eine Amtsenthebung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs nur über das Absetzungsverfahren nach § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof in Verbindung mit § 105 Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes oder über die Richteranklage nach Artikel 138 der Landesverfassung möglich ist, in jedem Fall also in Form einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung. Eine Abwahlmöglichkeit von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs durch die Bürgerschaft ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre mit der Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs schwerlich vereinbar. Forderungen danach unterstützen wir nicht.
Wir erkennen es als Bereicherung für den Staatsgerichtshof, wenn auch anwaltliche Perspektiven in seine rechtsprechende Tätigkeit Eingang finden. Wir bekräftigen die grundsätzliche Vereinbarkeit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit mit der Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof und bekennen uns ausdrücklich dazu, für diese Vereinbarkeit im Rahmen unserer Verantwortung einzustehen.
Über diese Bekenntnisse hinausgehend sehen wir auch konkreten Handlungsbedarf als Legislative: Wir werden die jüngsten Entwicklungen zum Anlass nehmen, die zwischen den Bürgerschaftsfraktionen bereits andiskutierten Überlegungen über eine bessere Absicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Staatsgerichtshofs in der Landesverfassung aufzugreifen und den anderen Fraktionen hierbei folgende Vorschläge unterbreiten:
Sprecherin für Queer, Kulturpolitik, Innenpolitik (Stadt) und Antifaschismus/Strategien gegen Rechtsextremismus
Tel: 0421 30 11 0
Fraktionsvorsitzender,
Sprecher für Wirtschaft, Häfen/Fischerei/Schifffahrt, Europapolitik und Entwicklungszusammenarbeit
Tel: 0421 30 11 0
E-Mail: emanuel.herold@gruene-bremen.de