Klimaschutz und Energiewende
Bremens Klimaziele für das Jahr 2030 sind voraussichtlich nicht mehr erreichbar. Auch das langfristige Ziel Klimaneutralität 2038 wird mit den bisherigen Anstrengungen nicht erreichbar sein. Das hat verschiedene Gründe:
Auch wenn eine Zielverfehlung droht, bleiben die Bremer Klimaziele richtig. Sie wurden in der Klima-Enquetekommission fraktionsübergreifend und gemeinsam mit den Wissenschaftler*innen festgelegt: Sie entsprechen dem, was bei Umsetzung der Maßnahmen der Klimaschutzstrategie der Enquetekommission erreichbar ist. Zugleich kann mit diesen Zielsetzungen das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen ermittelte CO2-Budget für einen angemessenen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen gerade noch eingehalten werden. Von einem klimagerechten Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel sind allerdings auch diese Ziele bereits deutlich entfernt, sie lassen also keinen weiteren Spielraum für mehr Treibhausgasemissionen.
Grundsätzlich gilt: Klimaziele von Ländern oder Kommunen können nie aus eigener Kraft erreicht werden. Selbst, wenn sie dem nationalen Ziel der Klimaneutralität 2045 entsprechen, würde niemand garantieren, dass die Bundesregierung ihre Aufgaben macht. Das macht lokale Klimaziele nicht überflüssig, im Gegenteil, Länder und Kommunen brauchen Maßstab und Orientierung für die Klimapolitik, um daran Maßnahmen und Strategien auszurichten und Dritten gegenüber verlässlich zu sein. Die in der Enquetekommission im Wissen um dieses Dilemma festgelegten Ziele für das Land Bremen bleiben daher als Maßstab richtig, weil sie die geteilte Ambition aller beteiligten Fraktionen und Sachverständigen wiedergeben.
Wenn Länder und Kommunen ihre Klimaziele nur zum Teil in eigener Hand haben, muss sich ihre Klimapolitik daran messen lassen, inwiefern sie ihre eigenen Möglichkeiten ausschöpfen und damit „ihre Hausaufgaben machen“. Die Rollen sind dabei unterschiedlich verteilt:
Ländern und Kommunen sind dabei auch finanzielle Grenzen gesetzt, weil sie im Gegensatz zum Bund kaum Möglichkeiten haben, ihre Finanzlage zu verbessern. Gerade angesichts der dramatischen Haushaltslage in den Kommunen gehört eine stärkere Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu den wesentlichen Verantwortlichkeiten des Bundes.
Die Ausschöpfung der eigenen Möglichkeiten zum Klimaschutz sollte als Maßstab auch im Bremischen Klimaschutzgesetz verankert werden, um die richtigen Bremer Klimaziele auch bei drohender Zielverfehlung als wichtige Orientierung einzuordnen. In diesem Zusammenhang sollten auch sektorspezifische Unterziele festgelegt werden, die weitgehend oder vollständig von Land und Kommunen beeinflusst werden können, etwa der Modal Split im Verkehrssektor, der Anteil tierischer Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung oder Flächen für die Windenergie.
Bremen und Bremerhaven schöpfen die eigenen Möglichkeiten für Klimaschutz im Land und den Kommunen bislang nicht aus. Teilweise fehlt es an den nötigen Beschlüssen oder verschlankten Verfahren, teilweise brauchen Maßnahmen des Aktionsplans mehr Ressourcen, stärkere Priorisierung und Verbindlichkeit für eine schnelle Umsetzung. Es gilt daher, Beschlüsse zu korrigieren, Projekte zu priorisieren und Personal umzusteuern.
In vielen Bereichen enthält der Klimaaktionsplan des Senats bereits die richtigen Maßnahmen – es fehlt „nur“ das Geld. Wichtigster Baustein eines Klima-Sofortprogramms muss daher ein Finanzierungskonzept sein:
Diese Finanzierungswege sind nicht nur eine Chance für den Klimaschutz, sondern auch für ein lebenswerteres Bremen, in dem es einfach ist, sich ohne Auto in der Stadt zu bewegen, in dem es mehr Grün in der Stadt gibt – und in der Mensa –, in dem das gut gedämmte Schulgebäude auch neue Toiletten bekommen hat, und in dem Bürger*innen klimafreundlich und bezahlbar heizen können.
Aber auch jenseits von Finanzierungsfragen gibt es Möglichkeiten, inhaltlich nachzusteuern. Grundlage bieten dafür:
Bremen könnte also beispielsweise Personal im Amt für Straßen und Verkehr zugunsten des Radverkehrs umsteuern, mehr mobile Blitzer einsetzen, in ausgewählten Straßen Zufahrtsbeschränkungen für den Autoverkehr einsetzen, dienstliche Flugreisen auch bei längerer Strecke nicht Business Class finanzieren, Fahrzeugflotten stärker auf Elektromobilität umstellen, klimafreundliche Neubaustandards nach dänischem Vorbild auf graue Energie fokussieren, die BREBAU beim Klimaschutz von der GEWOBA lernen lassen, das sogenannte „Gebäudemodernisierungsgesetz“ auf Regelungslücken zum Schutz vor fossilen Kostenfallen überprüfen usw. usf.
Und schließlich brauchen etliche Maßnahmen des Klima-Aktionsplans „einfach nur“ eine höhere Priorität im jeweiligen Ressort. Viele Schritte wie die Umstellung der Gemeinschaftsverpflegung auf mehr pflanzliche Lebensmittel sind richtig verabredet und kosten gar nicht mehr Geld, sie werden nur noch nicht energisch genug vorangetrieben. Auch in der Ausweisung von neuen Standorten für die Windenergie, auch in Gewerbegebieten, für das Heben von Wohnraumpotenzialen im Bestand, für Umbauten statt Abriss gibt es in Bremen noch bisher ungenutzte Potentiale. Ein Sofortprogramm ist daher auch eine Chance, mit neuer Energie und klarem Fokus die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen der Klimaschutzstrategie des Landes voranzutreiben.
Sprecher für Haushalt und Finanzen, Klima- und Energiepolitik, Tierpolitik
Tel: 0421 30 11 0